Mietbedingungen:
Benötigt wird für unsere Möbellifte eine 230V Stromanschluss (ggf. mit 16H Sicherungen). Bitte vergewissern Sie sich dass die Zuleitungen bzw. die Stromanschlüsse dies bewältigen. Ein unzureichende Stromversorgung ist kein Verschulden unsererseits.
BITTE BEACHTEN SIE OB AM AUFSTELLORT EINE GESONDERTE GENEHMIGUNG/HALTEVERBOTSZONE BENÖTIGEN. DIES WIRD IN JEDER GEMEINDE/STADT UNTERSCHIEDLICH GEREGELT!
Sollten während ihrer Mietzeit Bußgelder o.ä. angefallen sein, so müssen wir ihnen dieses zzgl. einer Bearbeitungspaschaule i.H. von € 10 berechnen bzw. leiten die Bußgelder durch Weitergabe ihrer Adresse an das zuständige Ordnungsamt, weiter.
Die Selbstbeteiligung an enstandenen Schäden am Aufzug bei Selbstabholung beträgt € 2500,-
Für Schäden während der Mietzeit an Eigentum und der Gesundheit Dritter haftet ausschliesslich der Mieter
Sollte der Möbellift, ohne vorherige Bestätigung durch COSMOLIFT länger gemietet werden, beträgt die Strafmiete € 149 zzgl MwSt. je angefangene 24 Stunden.
Ein Storno der Reservierung bis 18:00 Uhr am Vortag ist kostenfrei.
Ab 18:00 am Vortag werden 25% der vereinbarten Bereitstellungs-Pauschale berechnet
Eine Absage am vereinbarten Tag wird mit 50% der Pauschale berechnet.
Dazu gehört auch eine erfolglose Aufstellung des Liftes aufgrund der örtlichen Gegenbenheiten (u.a. nicht im erreichbaren Arbeitsfeld des Liftes, unsicherer Untergrund, nicht tragfähige Wand oder Balkongeläder, keine Halteverbotszone, zu heftiger Regen, Windstärke >5, usw...)
Eine Absage unsererseits aufgrund Krankheit oder Defekt ist jederzeit möglich.
Tritt ein Defekt an unseren Geräten ein, so werden wir versuchen den Auftrag durch eines unserer Ersatzgeräte zu erfüllen. Sollte dies nicht möglich und führt dies zum Abbruch des Einsatzes aufgrund eines technischen Defektes an unseren Geräten, verpflichtet sie dies nur zur Zahlung der anteilig geleisteten Arbeitszeit und anteiliger Pauschale.
Es besteht jedoch in keinem Falle (Abbruch, Nicht-Gestellung, Defekt, Krankheit usw.) ein Anspruch auf Schadenersatz oder der Gestellung eines fremden Ersatzgerätes.
Schadenersatzansprüche sind auf maximal € 50,- begrenzt.
Bei einer Anmietung ihrerseits akzeptieren sie diese Bedingungen ausnahmslos.